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Überblick |
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Name der Stiftung: |
Hospiz-Stiftung
Bergstraße |
Geschäftsstelle/Adresse,
Ansprechpartner: |
siehe unter Kontakt |
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Rechtsform: |
rechtsfähige Stiftung Bürgerlichen Rechts |
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Stiftungszweck: |
Stiftungszweck ist die Beschaffung und
Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der in
Absatz 3 der Stiftungsverfassung genannten
steuerbegünstigten Zwecke. |
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Förderungen seitens der
Stiftung: |
Förderungen erfolgen nur
im Rahmen des Stiftungszweckes |
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Antragstellung möglich |
nein |
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Stifter: |
Hospiz-Verein Bergstraße
e.V., Bensheim, stellvertretend für die Hospizgruppen des Kreises
Bergstraße |
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Aufsichtsbehörde: |
Regierungspräsidium
Darmstadt |
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Stiftungsorgane: |
- ein aus drei
natürlichen Personen und/oder aus einer juristischen Person
bestehender Vorstand
- ein aus bis zu sechzehn Mitgliedern bestehender Stiftungsbeirat |
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Aktuelle
Stiftungsaktivitäten: |
Bemühungen um
Zustiftungen
Bemühungen um Patenschaften für das Hospiz Bergstraße |
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Wirkungskreis: |
Kreis
Bergstraße (regional) |
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Unterstützung durch
Dritte erwünscht: |
ja |
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Wenn ja, durch: |
Spenden und Zustiftungen |
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Bankverbindung: |
Sparkasse Bensheim
BLZ: 509 500 68
Kto.Nr.: 503 000 2 |
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Stiftungsportrait |
Hospiz ist ein Konzept und
eine Haltung, die dem sterbenden und dem trauernden Menschen Annahme
und Geborgenheit vermitteln wollen, in der festen Überzeugung, dass
Sterbende bis zuletzt wertvolle Mitglieder der Gesellschaft sind.
Ziel ist es, Menschen, die unter einer unheilbaren und in absehbarer
Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden, neben einer optimalen
medizinischen Versorgung eine hohe individuelle Lebensqualität,
Trost und menschliche Nähe zu geben. Dem Schwerstkranken wird eine
Teilnahme am Geschehen der Umgebung ermöglicht, um die letzte Phase
seines Lebens bewusst und selbstbestimmt zu gestalten. Den
betroffenen Menschen sowie ihren Angehörigen soll außerdem
ermöglicht werden, Unerledigtes in Ruhe zu regeln und in Frieden
Abschied zu nehmen. |