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Überblick

Name der Stiftung: Hospiz-Stiftung Bergstraße
Geschäftsstelle/Adresse,
Ansprechpartner:
siehe unter Kontakt
Rechtsform: rechtsfähige Stiftung Bürgerlichen Rechts
Stiftungszweck:

Stiftungszweck ist die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der in Absatz 3 der Stiftungsverfassung genannten steuerbegünstigten Zwecke.

Förderungen seitens der Stiftung: Förderungen erfolgen nur im Rahmen des Stiftungszweckes
Antragstellung möglich nein
Stifter: Hospiz-Verein Bergstraße e.V., Bensheim, stellvertretend für die Hospizgruppen des Kreises Bergstraße
Aufsichtsbehörde: Regierungspräsidium Darmstadt
Stiftungsorgane: - ein aus drei natürlichen Personen und/oder aus einer juristischen Person bestehender Vorstand
- ein aus bis zu sechzehn Mitgliedern bestehender Stiftungsbeirat
Aktuelle Stiftungsaktivitäten: Bemühungen um Zustiftungen
Bemühungen um Patenschaften für das Hospiz Bergstraße
Wirkungskreis: Kreis Bergstraße (regional)
Unterstützung durch Dritte erwünscht: ja 
Wenn ja, durch: Spenden und Zustiftungen
Bankverbindung: Sparkasse Bensheim
BLZ: 509 500 68
Kto.Nr.: 503 000 2
Stiftungsportrait 

Hospiz ist ein Konzept und eine Haltung, die dem sterbenden und dem trauernden Menschen Annahme und Geborgenheit vermitteln wollen, in der festen Überzeugung, dass Sterbende bis zuletzt wertvolle Mitglieder der Gesellschaft sind. Ziel ist es, Menschen, die unter einer unheilbaren und in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden, neben einer optimalen medizinischen Versorgung eine hohe individuelle Lebensqualität, Trost und menschliche Nähe zu geben. Dem Schwerstkranken wird eine Teilnahme am Geschehen der Umgebung ermöglicht, um die letzte Phase seines Lebens bewusst und selbstbestimmt zu gestalten. Den betroffenen Menschen sowie ihren Angehörigen soll außerdem ermöglicht werden, Unerledigtes in Ruhe zu regeln und in Frieden Abschied zu nehmen.