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Stationäres Hospiz Bergstraße (SHB)
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Spenden und Zustiftungen
 

 

Wenn Sie die stationäre und ambulante Hospizarbeit unterstützen möchten, können Sie dies auf verschiedene Weise tun:

Geben Sie Ihre Erfahrungen mit der Hospiz-Stiftung Bergstraße in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter! 

Engagieren Sie sich in der Hospizarbeit oder lassen Sie der Hospiz-Stiftung Bergstraße eine Spende zukommen - jeder Betrag unterstützt die Hospizarbeit!

Viele Menschen fragen sich bei Geburtstagen oder Jubiläen: "Was soll ich mir schenken lassen? Eigentlich habe ich alles, was ich brauche, und was ich noch nicht habe, kann ich mir selber kaufen." Wäre es da nicht eine gute Idee, wenn Sie sich bei solchen Anlässen statt persönlicher Geschenke Schecks für die Hospizarbeit schenken lassen würden?


Vielleicht haben Sie Einfluss auf die Verwendung von Erlösen aus Betriebsfeiern und Pfarr- oder Gemeindefesten, oder Ihre Firma könnte sich vorstellen, durch die Unterstützung einer wohltätigen Stiftung ins Rampenlicht zu treten und die gute Sache in gewisser Weise auch werbewirksam für sich zu nutzen. Es könnte auch ein Unternehmen beschließen, auf Weihnachtsgeschenke für ihre Kunden und Geschäftspartner zu verzichten und diesen mitteilen, dass in ihrem Namen für die Hospizarbeit gespendet wird.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, über den Tod hinaus Gutes zu tun, indem Sie die Hospiz-Stiftung Bergstraße mit Ihrem Erbe bedenken.

Gemeinnützigkeit:
Die Hospiz-Stiftung Bergstraße ist unter der Steuernummer 007 250 46403 beim Finanzamt Darmstadt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und kann steuerabzugsfähige Spendenquittungen erteilen.

Spenden:
Bei Spenden handelt es sich um Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes verwendet werden. Für Spenden können steuerabzugsfähige Spendenquittungen erteilt werden. Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger an.

Zustiftungen:
Bei Zustiftungen handelt es sich um Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes angelegt werden. Sie werden niemals angetastet, sondern nur deren Ertrag wird zum Stiftungszweck verwendet. Auch für Zustiftungen können steuerabzugsfähige Spendenquittungen erteilt werden.

Bankverbindung:
Hospiz-Stiftung Bergstraße
Sparkasse Bensheim
BLZ 509 500 68
Kto.-Nr. 503 000 2