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Vielleicht haben Sie Einfluss auf die Verwendung von Erlösen aus Betriebsfeiern
und Pfarr- oder Gemeindefesten, oder Ihre Firma könnte sich
vorstellen, durch die Unterstützung einer wohltätigen Stiftung ins Rampenlicht
zu treten und die gute Sache in gewisser Weise auch werbewirksam für sich zu
nutzen.
Es könnte auch ein Unternehmen beschließen, auf Weihnachtsgeschenke für ihre
Kunden und Geschäftspartner zu verzichten und diesen mitteilen, dass in ihrem
Namen für die Hospizarbeit gespendet wird.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, über den Tod hinaus Gutes zu
tun, indem Sie die Hospiz-Stiftung Bergstraße mit Ihrem Erbe bedenken.
Gemeinnützigkeit:
Die Hospiz-Stiftung
Bergstraße ist unter der Steuernummer 007 250 46403 beim Finanzamt Darmstadt als
gemeinnützig und mildtätig anerkannt und kann steuerabzugsfähige Spendenquittungen
erteilen.
Spenden:
Bei Spenden handelt es sich um
Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes
verwendet werden.
Für Spenden können steuerabzugsfähige Spendenquittungen erteilt werden.
Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie bitte Ihren Namen und
Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger an.
Zustiftungen:
Bei Zustiftungen handelt es sich um
Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes angelegt werden. Sie werden
niemals angetastet, sondern nur deren Ertrag wird zum Stiftungszweck
verwendet. Auch für Zustiftungen können steuerabzugsfähige Spendenquittungen
erteilt werden.
Bankverbindung:
Hospiz-Stiftung Bergstraße
Sparkasse Bensheim
BLZ 509 500 68
Kto.-Nr. 503 000 2 |