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"Lehre uns bedenken, 
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 Psalm 90

Die Patientenverfügung


Es gibt eine Vielzahl von Angeboten, insbesondere Vordrucke, im Bereich Patienten-Verfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht. Der Markt an Formularen und Anbietern ist unüberschaubar, und für den Laien ist es schwer zu beurteilen, welche der offerierten Handreichungen und Serviceleistungen praktikabel sind.

Wir möchten nicht zusätzlich zu den vielen tausend eine weitere Patientenverfügung formulieren, sondern vielmehr ein paar Tipps geben, worauf es sich zu achten lohnt.

Viele Menschen unserer Zeit bedenken mit großer Besorgnis und Angst die Möglichkeit, durch Krankheit oder Unfall in eine Situation zu geraten, in der sie selbst ihre Interessen nicht mehr vertreten können. Sie haben größte Bedenken ausgeliefert und wehrlos einer medizinischen Maschinerie unterworfen zu sein, in der ihre Würde nicht mehr gewahrt wird.
Deshalb möchten sie vorbeugen, möchten in gesunden Tagen für einen solchen Fall Vorsorge betreiben.


Einige dieser Bedenken sind sicher gerechtfertigt und durch konkrete Erfahrungen begründet. Jedoch läge mir persönlich daran, und ich denke, ich spreche hierbei auch im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen aus Pflege und Medizin, zu betonen, dass die Patientenverfügung keine Waffe ist, mit der man sich vor Übergriffen von Seiten rücksichtsloser Mediziner oder Pflegekräfte schützen muss. In den allermeisten Fällen ist eine schriftliche Patientenverfügung gar nicht nötig, da sich Ehepartner oder Angehörige in einem ganz normalen Gespräch auf einer ganz normalen zwischenmenschlichen Ebene mit dem behandelnden Arzt oder den zuständigen Pflegepersonen einigen können, wie in Zukunft therapeutisch oder pflegerisch vorgegangen werden sollte. Die Patientenverfügung ist in diesen Fällen aber dennoch ein wertvolles Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung, die es allen Beteiligten - nicht zuletzt auch den Angehörigen - leichter machen kann, einen auf Wunsch des Patienten eingeschlagenen Weg vor dem eigenen Gewissen zu vertreten, denn die Entscheidungen, die in solch schweren Krankheitsphasen getroffen werden müssen, sind nicht leicht zu tragen.

Zweifelsohne gibt es aber auch die gefürchteten Fälle, wo es großer Vehemenz und großen Durchsetzungsvermögens bedarf, um die Berücksichtigung des Patientenwillens zu erwirken.

Gerade dann ist es natürlich wichtig, sich auf ein Dokument berufen zu können, das den Willen des Betroffenen ganz klar darstellt, und das sowohl praktikabel als auch rechtlich valide ist. Hierzu im Folgenden einige Hinweise:

  • Sie können Vordrucke verwenden. Günstiger ist es allerdings, einige Passagen oder die ganze Verfügung selbst, und zwar handschriftlich, zu formulieren. Je mehr eigene Anteile in der Verfügung enthalten sind, desto klarer wird, dass Sie sich wirklich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben und nicht nur aus einem Affekt heraus ein paar Kreuzchen auf einem Vordruck gemacht haben.
  • Beziehen sie sich auf konkrete Situationen. Wissen Sie von einer schweren Erkrankung und deren eventuellen Verlauf? Dann beziehen sie sich ruhig darauf, natürlich kann dann doch alles ganz anders kommen.
  • Wie die konkrete Situation, in der die Patientenverfügung zum Einsatz kommt, letztendlich aussehen wird, weiß niemand mit Bestimmtheit zu sagen. Deshalb ist es sinnvoll, jemanden zu bestimmen, der im Ernstfall Ihre Interessen wahrnimmt.
  • Hierzu eignet sich die Vorsorgevollmacht (VS). Sie sollte mit der Patientenverfügung kombiniert sein. Der/die Bevollmächtigte kann sofort Ihre Interessen vertreten. Zu dieser VS geben Sie bitte eine Person als BetreuerIn an, die nicht in der vorsorgeberechtigt ist. Sie soll dann in Aktion treten, wenn die in der VS genannten Personen nicht einsatzfähig sind. So kann vermieden werden, dass eine Fremdperson durch das Vormundschaftsgericht eingesetzt wird.
  • Sie können auch eine Kombination Patientenverfügung/Betreuungsverfügung wählen. Ein Betreuer wird allerdings vom Vormundschaftsgericht als solcher bestellt und muss diesem auch kontinuierlich über alle Vorgänge (insbesondere finanziellen Transaktionen) Rechenschaft ablegen. Wenn es sich um einen fremden Menschen handelt ist das sicher auch sinnvoll, aber bedenken Sie, Ihr Ehepartner müsste über jeden neuen Pyjama und dessen Preis Rechenschaft ablegen. Das wäre sicher nicht in Ihrem Sinne. Wann eine Betreuung vorteilhaft und sinnvoll ist und welche Bereiche eine Betreuung umfassen kann, darüber gibt der Betreuungs-Verein Auskunft: http://www.sozialwegweiser.de/einri.htm
  • Die Person Ihres Vertrauens, die auf der Vorsorgevollmacht angegeben ist, sollte diese auch unterschreiben. Das heißt, intensive Gespräche sollten dem voraus gehen.
  • Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, was sie alles nicht wollen (Beatmung, Dialyse, Transfusionen, Transplantationen etc…), sollten aber von voreiligen Verzichtserklärungen absehen. Sie können auch bestimmen, was Sie alles wollen (Schmerztherapie, Palliative Pflege, Seelsorge, Organtransplantation etc…) Natürlich können Sie nichts durch Ihre Patientenverfügung erwirken, was ungesetzlich ist (z.B. Euthanasie).
  • Machen Sie durchaus auf Ihre persönliche Motivation aufmerksam, Ihre religiösen oder weltanschaulichen Ansichten ändern sich sicher nicht alle zwei Jahre und unterstreichen Ihren Willen.
  • Trotzdem sollten Sie gelegentlich, z.B. alle zwei Jahre, durch eine erneute Unterschrift bekräftigen, dass das Formulierte immer noch Ihre Meinung ist, insbesondere, wenn es sich um ein vorgedrucktes Formular handelt.
  • Sie brauchen die Patientenverfügung nicht bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen! Einzige Ausnahme: wenn in der Vollmacht die Verwaltung von Immobilien eingeschlossen ist, dann muss das Ganze zum Notar. Häufig ist unbekannt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003, jede auch selbst gewählte Schriftform Gültigkeit hat. Beglaubigungen, etwa durch mehrere Zeugen oder Notare, sind nicht zwingend, da der Patient die Vorausverfügung selbst entschieden hat. Dennoch sollte in Fällen einer persönlichen Unsicherheit bezüglich der Durchsetzung der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht u. Betreuungsverfügung eine Hinterlegung z.B. beim Hausarzt und beim Amtsgericht in Betracht gezogen werden.
  • Es ist sinnvoll, Ihren Hausarzt zu informieren bzw. eine Kopie der Patientenverfügung bei ihm zu hinterlegen.
  • Die beste Verfügung nutzt nichts, wenn niemand davon Kenntnis hat, dass sie existiert. Oftmals ist ein kleiner Ausweis oder eine Karte Bestandteil der Patientenverfügung, die darauf hinweist, dass Sie eine solche besitzen. Gut, wenn dann jemand weiß, wo sie zu Hause liegt. Die Karte können Sie in Ihrem Portemonnaie oder bei Ihrem Personalausweis mit sich führen.
  • Bei manchen guten Anbietern ist eine individuelle Beratung möglich. Auch beim Hospiz-Verein Bergstrasse e.V. können Sie Vordrucke für Patientenverfügungen und weiterführende Literatur erhalten. Seit Anfang 2004 bietet der HVB mittwochnachmittags von 14 – 17 Uhr eine Beratungs- und Sprechstundenzeit in Sachen Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung an. Dies hat sich zwangsläufig durch die häufigen Anfragen – vor allen Dingen von älteren Menschen – ergeben. Durch die Vielzahl der Berichte in den Medien verunsichert, finden ältere Bürger häufig auch in den zahlreichen unterschiedlichen Vordrucken der Patientenverfügungen keine Hilfe.
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