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"Lehre
uns bedenken,
dass wir sterben müssen,
auf dass wir klug werden."
Psalm
90 |
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Die
Patientenverfügung
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten,
insbesondere Vordrucke, im Bereich Patienten-Verfügung,
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht. Der Markt an Formularen und
Anbietern ist unüberschaubar, und für den Laien ist es schwer zu
beurteilen, welche der offerierten Handreichungen und Serviceleistungen
praktikabel sind.
Wir möchten nicht zusätzlich zu den
vielen tausend eine weitere Patientenverfügung formulieren, sondern
vielmehr ein paar Tipps geben, worauf es sich zu achten lohnt.
Viele Menschen unserer Zeit bedenken mit
großer Besorgnis und Angst die Möglichkeit, durch Krankheit oder Unfall
in eine Situation zu geraten, in der sie selbst ihre Interessen nicht mehr
vertreten können. Sie haben größte Bedenken ausgeliefert und wehrlos
einer medizinischen Maschinerie unterworfen zu sein, in der ihre Würde
nicht mehr gewahrt wird.
Deshalb möchten sie vorbeugen, möchten in gesunden Tagen für einen
solchen Fall Vorsorge betreiben. |
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Einige dieser Bedenken sind sicher
gerechtfertigt und durch konkrete Erfahrungen begründet. Jedoch läge mir
persönlich daran, und ich denke, ich spreche hierbei auch im Namen vieler
Kolleginnen und Kollegen aus Pflege und Medizin, zu betonen, dass
die Patientenverfügung keine Waffe ist, mit der man sich vor Übergriffen
von Seiten rücksichtsloser Mediziner oder Pflegekräfte schützen muss.
In den allermeisten Fällen ist eine schriftliche Patientenverfügung gar
nicht nötig, da sich Ehepartner oder Angehörige in einem ganz normalen
Gespräch auf einer ganz normalen zwischenmenschlichen Ebene mit dem
behandelnden Arzt oder den zuständigen Pflegepersonen einigen können,
wie in Zukunft therapeutisch oder pflegerisch vorgegangen werden sollte.
Die Patientenverfügung ist in diesen Fällen aber dennoch ein wertvolles
Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung, die es allen Beteiligten - nicht
zuletzt auch den Angehörigen - leichter machen kann, einen auf Wunsch des
Patienten eingeschlagenen Weg vor dem eigenen Gewissen zu vertreten, denn
die Entscheidungen, die in solch schweren Krankheitsphasen getroffen
werden müssen, sind nicht leicht zu tragen.
Zweifelsohne gibt es aber auch die
gefürchteten Fälle, wo es großer Vehemenz und großen Durchsetzungsvermögens
bedarf, um die Berücksichtigung des Patientenwillens zu erwirken.
Gerade dann ist es natürlich wichtig, sich
auf ein Dokument berufen zu können, das den Willen des Betroffenen ganz
klar darstellt, und das sowohl praktikabel als auch rechtlich valide ist.
Hierzu im Folgenden einige Hinweise:
- Sie können Vordrucke verwenden.
Günstiger ist es allerdings, einige Passagen oder die ganze Verfügung
selbst, und zwar handschriftlich, zu formulieren. Je mehr eigene
Anteile in der Verfügung enthalten sind, desto klarer wird, dass Sie
sich wirklich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben und
nicht nur aus einem Affekt heraus ein paar Kreuzchen auf einem
Vordruck gemacht haben.
- Beziehen sie sich auf konkrete
Situationen. Wissen Sie von einer schweren Erkrankung und deren
eventuellen Verlauf? Dann beziehen sie sich ruhig darauf, natürlich
kann dann doch alles ganz anders kommen.
- Wie die konkrete Situation, in der die
Patientenverfügung zum Einsatz kommt, letztendlich aussehen wird,
weiß niemand mit Bestimmtheit zu sagen. Deshalb ist es sinnvoll,
jemanden zu bestimmen, der im Ernstfall Ihre Interessen wahrnimmt.
- Hierzu eignet sich die Vorsorgevollmacht
(VS). Sie sollte mit der Patientenverfügung kombiniert
sein. Der/die Bevollmächtigte kann sofort Ihre Interessen vertreten.
Zu dieser VS geben Sie bitte eine Person als BetreuerIn an, die
nicht in der vorsorgeberechtigt ist. Sie soll dann in Aktion
treten, wenn die in der VS genannten Personen nicht einsatzfähig
sind. So kann vermieden werden, dass eine Fremdperson durch das
Vormundschaftsgericht eingesetzt wird.
- Sie können auch eine Kombination Patientenverfügung/Betreuungsverfügung wählen. Ein Betreuer wird allerdings vom
Vormundschaftsgericht als solcher bestellt und muss diesem auch
kontinuierlich über alle Vorgänge (insbesondere finanziellen
Transaktionen) Rechenschaft ablegen. Wenn es sich um einen fremden
Menschen handelt ist das sicher auch sinnvoll, aber bedenken Sie, Ihr
Ehepartner müsste über jeden neuen Pyjama und dessen Preis
Rechenschaft ablegen. Das wäre sicher nicht in Ihrem Sinne. Wann eine
Betreuung vorteilhaft und sinnvoll ist und welche Bereiche eine
Betreuung umfassen kann, darüber gibt der Betreuungs-Verein Auskunft:
http://www.sozialwegweiser.de/einri.htm
- Die Person Ihres Vertrauens, die auf der
Vorsorgevollmacht angegeben ist, sollte diese auch unterschreiben. Das
heißt, intensive Gespräche sollten dem voraus gehen.
- Sie können in der Patientenverfügung
bestimmen, was sie alles nicht wollen (Beatmung, Dialyse, Transfusionen,
Transplantationen etc…), sollten aber von voreiligen
Verzichtserklärungen absehen. Sie können auch bestimmen, was Sie alles
wollen (Schmerztherapie, Palliative Pflege, Seelsorge,
Organtransplantation etc…) Natürlich können Sie nichts durch Ihre
Patientenverfügung erwirken, was ungesetzlich ist (z.B. Euthanasie).
- Machen Sie durchaus auf Ihre persönliche
Motivation aufmerksam, Ihre religiösen oder weltanschaulichen Ansichten
ändern sich sicher nicht alle zwei Jahre und unterstreichen Ihren
Willen.
- Trotzdem sollten Sie gelegentlich, z.B.
alle zwei Jahre, durch eine erneute Unterschrift bekräftigen, dass das
Formulierte immer noch Ihre Meinung ist, insbesondere, wenn es sich um
ein vorgedrucktes Formular handelt.
- Sie brauchen die Patientenverfügung nicht
bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen! Einzige Ausnahme: wenn in
der Vollmacht die Verwaltung von Immobilien eingeschlossen ist, dann
muss das Ganze zum Notar. Häufig
ist unbekannt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.
März 2003, jede auch selbst gewählte Schriftform Gültigkeit hat.
Beglaubigungen, etwa durch mehrere Zeugen oder Notare, sind nicht
zwingend, da der Patient die Vorausverfügung selbst entschieden hat.
Dennoch sollte in Fällen einer persönlichen Unsicherheit bezüglich
der Durchsetzung der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht u.
Betreuungsverfügung eine Hinterlegung z.B. beim Hausarzt und beim
Amtsgericht in Betracht gezogen werden.
- Es ist sinnvoll, Ihren Hausarzt zu
informieren bzw. eine Kopie der Patientenverfügung bei ihm zu hinterlegen.
- Die beste Verfügung nutzt nichts, wenn
niemand davon Kenntnis hat, dass sie existiert. Oftmals ist ein kleiner
Ausweis oder eine Karte Bestandteil der Patientenverfügung, die darauf
hinweist, dass Sie eine solche besitzen. Gut, wenn dann jemand weiß, wo
sie zu Hause liegt. Die Karte können Sie in Ihrem Portemonnaie oder bei
Ihrem Personalausweis mit sich führen.
- Bei manchen guten Anbietern ist eine
individuelle Beratung möglich. Auch beim Hospiz-Verein Bergstrasse e.V.
können Sie Vordrucke für Patientenverfügungen und weiterführende Literatur
erhalten. Seit Anfang 2004 bietet der HVB mittwochnachmittags von 14 –
17 Uhr eine Beratungs- und Sprechstundenzeit in Sachen Patientenverfügung
– Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung an. Dies hat sich zwangsläufig
durch die häufigen Anfragen – vor allen Dingen von älteren Menschen
– ergeben. Durch die Vielzahl der Berichte in den Medien verunsichert,
finden ältere Bürger häufig auch in den zahlreichen unterschiedlichen
Vordrucken der Patientenverfügungen keine Hilfe.
Sprechen Sie uns an!
Siehe auch: Links zum Thema
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